Spendenaufruf: für ein Denkmal im Ludwig-Baumann-Park in Hamburg Wandsbek.
Ein Denkmal für Ludwig Baumann (1921–2018)
Zeit seines Lebens kämpfte der Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann für die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. Die Hamburger Bezirksversammlung Wandsbek hat beschlossen, im Neubaugebiet Jenfelder Au, einem ehemaligen Kasernenareal, einen Park nach ihm zu benennen. Damit ehrt die Bezirksversammlung einen mutigen Menschen, der sich in beispielhafter Weise gegen die Kriege des nationalsozialistischen Deutsch- lands stellte. Am Rande dieses Parks soll das Denkmal für Ludwig Baumann stehen. Mehr Informationen findet ihr hier.
Das 1936 zur Stimmungsmache für einen neuen Krieg errichtete Krieger-Ehrenmal am Dammtorbahnhof würdigt das Infanterie-Regiment „Hamburg“ Nr. 76. Dieses Regiment war am deutsch-französischen Krieg sowie am Ersten Weltkrieg beteiligt, in seine Tradition trat später das Infanterie-Regiment 76 der Wehrmacht. Es war ab 1871 im Kasernenkomplex Bundesstraße untergebracht, von dem heute nur noch die Kleiderkammer in der Sedanstraße erhalten ist. Hinter dem Krieger-Ehrenmal ist das 2015 eingeweihte erste Deserteurdenkmal Hamburgs zu sehen. Es erinnert an Deserteure der Wehrmacht und andere Opfer der NS-Militärjustiz. Ludwig Baumann war neben vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren maßgeblich an der Einrichtung dieses Gedenkortes beteiligt. Im Vordergrund zu lesen ist das späte Bekenntnis des deutschen Bundestages aus dem Jahr 1997: „Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen.“ Dieses Bekenntnis war Ergebnis jahrelangen Wirkens der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, die Ludwig Baumann 1990 ins Leben gerufen hatte. Es war der erste Schritt auf staatlicher Ebene für die Aufhebung der Urteile von NS-Richtern gegen die Deserteure, „Wehrkraftzersetzer“ und „Kriegsverräter“ aus der deutschen Wehrmacht, die in der Bundesrepublik Deutschland bis 2002 bzw. 2009 noch immer als vorbestraft galten.